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Indirekteinleiter
Zuständigkeit & Rechtslage
Als Indirekteinleiter gelten alle Personen oder Betriebe, die Abwasser über die öffentliche Kanalisation in eine Kläranlage einleiten. Für jede Einleitung in eine wasserrechtlich bewilligte öffentliche Kanalisation ist gemäß Wasserrechtsgesetz (WRG) § 32b die Zustimmung des Kanalisationsunternehmen (Abwasserverband AIZ) erforderlich. Bei rein häuslichen Einleitungen erfolgt die Abwicklung über die Standortgemeinde im Zuge des Anschlussvertrags; die Gemeinde handelt dabei im Namen des AIZ. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu Zuständigkeiten, Verfahren und erforderlichen Unterlagen.
Eine Person in einem hellblauen Hemd unterschreibt ein Dokument mit einem schwarzen Stift.
Anträge, Unterlagen & Vorgaben
Hier finden Sie das passende Formular für Ihren Anschluss bzw. Ihre Einleitung – inklusive Musterplänen, Berechnungsmodulen und technischen Hinweisen.
Hotellerie & Gastronomie
Antragsformulare und Berechnungsblätter für Hotel- und Gastronomiebetriebe mit Küchenabwasseranfall. Hinweis: Dieser Bereich gilt für Hotels, Pensionen und Gastronomiebetriebe mit Küchenbetrieb nur unter folgender Voraussetzung: Wenn im Jahresdurchschnitt mehr 𝗮𝗹𝘀 𝟱𝟬 𝗘𝘀𝘀𝗲𝗻𝘀𝗽𝗼𝗿𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 zubereitet werden (1 Portion = 1 warme Hauptspeise; Frühstück ausgenommen), besteht die Verpflichtung zum Einbau eines Fettabscheiders. Dimensionierung und Wartungsintervalle sind vorab mit dem Verband abzustimmen.
Betriebe mit betrieblichem Abwasser
Antrag und technische Informationen für Einleitungen, die (mehr als geringfügig) vom häuslichen Abwasser abweichen. Hinweis: Typische betriebliche Einleiter sind z. B. KFZ-Werkstätten, Waschanlagen, Sennereien, Molkereien, Betriebe mit Vorreinigung sowie Objekte mit Tiefgaragen über 30 Stellplätzen.
Privathaushalte/Betriebe mit häuslichem Abwasseranfall
Antrag + Anschlussvertrag (WRG/TiKG) für die Einleitung von häuslichem Abwasser (Ein-/Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Betriebe ohne gewerblichem Abwasseranfall). Hinweis: Häusliche Einleitungen werden über die Standortgemeinde abgewickelt. Bei einigen Verbandsgemeinden funktioniert die Einreichung auch per Online-Link (bitte mit der zuständigen Gemeinde abklären).
Wichtiger Hinweise zu Kosten & Pflichten
Die Beibringung der erforderlichen Unterlagen ist gesetzliche Bringschuld. Bei unvollständigen Angaben kann sich die Abwicklung verzögern; bei Nichterfüllung sind Rechtsfolgen nach TiKG und WRG möglich. Der AIZ hebt derzeit keine Bearbeitungsentgelte ein – mögliche Kosten entstehen nur durch die Erstellung der Unterlagen (z. B. durch Planer, Ingenieurbüros oder Fachbetriebe).
Entscheidungshilfe Welches Formular ist für mich relevant?
Welche Nutzung trifft auf Sie zu?
Hotellerie & Gastronomie
Ein luxuriöses Hotelzimmer mit einem großen Bett, Nachttischen und Lampen, Wandpaneelen und einem Fenster mit Vorhängen.
Dieser Bereich gilt für Hotels, Pensionen und Gastronomiebetriebe mit Küchenbetrieb, bei denen im Zuge der betrieblichen Tätigkeit fetthaltiges Abwasser aus der Speisenzubereitung anfällt, das von der Qualität häuslichen Abwassers abweicht. Eine Verpflichtung zum Einbau eines Fettabscheiders besteht, wenn im Jahresdurchschnitt mehr als 50 Essensportionen pro Tag zubereitet werden (1 Portion = 1 warme Hauptspeise; Frühstück ausgenommen). In diesem Fall sind Dimensionierung und Wartungsintervalle des Fettabscheiders vorab mit dem AIZ abzustimmen. Die Einreichung erfolgt direkt beim AIZ. Folgende Formulare werden benötigt: ▪️ Antragsformular Gastronomie/Hotellerie ▪️ Lageplan in dem die Abwasserentsorgung + Oberflächenentwässerung auf dem Grundstück bis zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation ersichtlich ist (siehe Musterplan) ▪️ Bemessungsblatt Fettabscheider ▪️ Küchenabwasser - Ermittlung ▪️ Datenblatt Fettabscheider (vom Hersteller beizulegen) ▪️ Oberflächenentwässerungsprojekt (falls vorhanden) ▪️ Poolbeschreibung (falls Pool vorhanden) Falls ihr Betrieb auch eine Schwimmbadanlage aufweist, sind die Unterlagen inklusive kurzer Bäderbeschreibung einzureichen. Weitere Informationen zu Schwimmbadanlagen finden Sie weiter unten beim Menüpunkt „Sonderfall Schwimmbäder“ Einreichung (AIZ): wartung@aiz.at
Betriebe mit betrieblichem Abwasser
Ein dunkles Auto wird in einer Waschanlage mit Wasserstrahlen von oben und der Seite gereinigt.
Als gewerbliche Betriebe im Sinne der Indirekteinleiterregelung gelten alle Unternehmen und Einrichtungen, bei denen im Zuge der betrieblichen Tätigkeit Abwasser anfällt, das ganz oder teilweise von der Qualität häuslichen Abwassers abweicht. Dazu zählen KFZ-Werkstätten oder Waschanlagen, Sennereien/Molkereien, Betriebe mit Vorreinigung sowie Objekte mit Tiefgaragen über 30 Stellplätzen. In diesen Fällen erfolgt die Einreichung direkt beim AIZ. Folgende Formulare werden benötigt: ▪️ Antragsformular Gewerbebetrieb ▪️ Lageplan in dem die Abwasserentsorgung + Oberflächenentwässerung auf dem Grundstück bis zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation ersichtlich ist (siehe Musterplan) ▪️ Bemessungsblatt Mineralölabscheider ▪️ Datenblatt der Vorreinigungsanlage (vom Hersteller beizulegen) Einreichung (AIZ): wartung@aiz.at
Downloads
Alle wichtigen Anträge, Formulare & Informationen auf einen Blick - einfach als PDF herunterladen.
Informationen zu Vorreinigungsanlagen:
Privathaushalte/Betriebe mit nur häuslichem Abwasseranfall
Ein Modellhaus mit rotem und weißem Äußeren und einem Schlüsselbund davor auf einem Holztisch.
Hinweis: Bei Häuslicher Einleitung von Ein/-Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnanlagen sowie Betrieben ohne gewerblichen Abwasseranfall erfolgt die Einreichung bei der Standortgemeinde. Folgende Formulare werden benötigt: ▪️ Antrag + Anschlussvertrag nach WRG und TiKG ▪️ Lageplan in dem die Abwasserentsorgung + Oberflächenentwässerung auf dem Grundstück bis zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation ersichtlich ist (siehe Musterplan) ▪️ Oberflächenentwässerungsprojekt (falls vorhanden)
Downloads
Alle wichtigen Anträge, Formulare & Informationen auf einen Blick - einfach als PDF herunterladen.
Bei einigen Verbandsgemeinden funktioniert die Einreichung auch per Online-Link (bitte mit der zuständigen Gemeinde abklären)
Sonderfall Schwimmbäder
Alle wichtigen Informationsmaterialien auf einen Blick - einfach als PDF herunterladen.
Hinweis: Ist bei einem Objekt (gilt auch für Einfamilienhäuser) eine Pool- oder Schwimmbadanlage vorhanden (mind. 20m³ Fassungsvolumen), finden Sie hier weitere Information.
Einreichung (AIZ): wartung@aiz.at
Leeres Schwimmbecken mit roten und blauen Bahnen, schwarzen Markierungen am Boden und gelben Schwimmflossen am Beckenrand.
Geltende Normen und Regelwerke Indirekteinleiterregelung
Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 (TiKG 2000) Indirekteinleiterregelung (IEV) Allgemeine Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ÖNORM EN 858-1 und EN 858-2 (Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten) ÖNORM EN 1825-1 und EN 1825-2 (Abscheideranlagen für Fette) ÖWAV-Regelblatt 16 (Einleitung von Abwasser aus der Betankung) ÖWAV-Regelblatt 39 (Einleitung von fetthaltigen Betriebsabwässern) ÖWAV Arbeitsbehelf 25 (Indirekteinleiterkataster)
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Indirekteinleiter?
Als Indirekteinleiter gelten alle Personen oder Betriebe, die Abwasser nicht direkt in ein Gewässer, sondern über die öffentliche Kanalisation in eine Kläranlage einleiten. Dazu zählen private Haushalte ebenso wie gewerbliche und industrielle Betriebe. Direkteinleiter ist die Kläranlage selbst, die über eine wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung von biologisch gereinigtem Abwasser verfügt.
Wann gilt Abwasser als häuslich?
Häusliches Abwasser stammt ausschließlich aus Wohnnutzungen (z. B. WC, Bad, Küche) und weist keine besonderen Belastungen auf.
Wann gilt Abwasser NICHT mehr als häuslich?
Sobald die Abwasserqualität mehr als geringfügig vom häuslichen Abwasser abweicht. Dies ist insbesondere bei gewerblichen Nutzungen wie Gastronomie (ab 50 Essensportionen pro Tag/Jahresdurchschnitt), Werkstätten oder sonstigen Betrieben der Fall.
Kann sich die Einstufung als Indirekteinleiter ändern?
Ja. Änderungen im Betrieb, Nutzungsänderungen, neue gesetzliche Vorgaben oder Anpassungen der Indirekteinleiterverordnung können jederzeit eine Neubewertung erforderlich machen.
Benötigt jedes Gebäude eine Zustimmung zur Abwassereinleitung?
Ja. Grundsätzlich benötigt JEDE Abwassereinleitung in eine öffentliche, wasserrechtlich bewilligte Kanalisation gemäß § 32b WRG 1959 die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens.
Wer ist für die Zustimmung zur Abwassereinleitung zuständig?
Zuständig ist der Abwasserverband Achental – Inntal – Zillertal (AIZ) als Kanalisationsunternehmen. Bei rein häuslichen Einleitungen erfolgt die Abwicklung über die jeweilige Gemeinde im Namen des Verbandes.
Muss ich mich als Privatperson selbst an den Abwasserverband wenden?
In der Regel nein. Bei normalen häuslichen Einleitungen erfolgt die Abwicklung über den Anschlussvertrag mit der Gemeinde. Eine direkte Antragstellung beim Abwasserverband ist jedoch erforderlich, wenn zusätzliche Anlagen wie z. B. eine Poolanlage größer 20 m³ Fassungsvolumen vorhanden ist.
Kann der Abwasserverband zusätzliche Auflagen oder Einleitgrenzwerte festlegen?
Ja. Der Abwasserverband kann im Rahmen der Zustimmung zusätzliche Auflagen und Grenzwerte festlegen, um den Schutz der Kanalisation und der Kläranlage sicherzustellen.
Was gilt bei mehreren Nutzungen in einem Gebäude (Mischnutzung)?
Bei Mischnutzungen, z. B. Wohnungen und Gastronomie in einem Gebäude, ist die gesamte Abwassereinleitung zu beurteilen. Bereits eine einzelne gewerbliche Nutzung kann eine direkte Antragstellung beim Abwasserverband erforderlich machen.
Was gilt bei einer Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes?
Bei einer Änderung der Nutzung, z. B. von Wohnung zu Gastronomie oder von Lager zu Werkstatt, ist eine neue Beurteilung der Abwassereinleitung erforderlich. Bestehende Zustimmungen verlieren in diesem Fall ihre Gültigkeit.
Was gilt bei temporären Einleitungen, z. B. Baustellen oder Veranstaltungen?
Auch temporäre oder mobile Einleitungen, wie Baustellenabwässer, Foodtrucks oder Veranstaltungen, benötigen vorab eine Zustimmung und werden gesondert beurteilt.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Notwendigkeit oder Dimensionierung einer Abscheideranlage wenden?
An Herstellerfirmen, Installationsbetriebe, Ingenieurbüros oder direkt an den Abwasserverband. Zusätzlich stehen technische Regelwerke und Normen zur Verfügung.
Müssen Vorreinigungsanlagen regelmäßig gewartet und entleert werden?
Ja. Vorreinigungsanlagen sind ordnungsgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten. Wartungs- und Entleerungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen und in der Regel jährlich an den Abwasserverband zu übermitteln.
Müssen Änderungen, Stilllegungen oder der Austausch von Vorreinigungsanlagen gemeldet werden?
Ja. Änderungen, Stilllegungen oder der Austausch von Vorreinigungsanlagen sind meldepflichtig und können eine Neubewertung der Abwassereinleitung erforderlich machen.
Gibt es Kontrollen oder Überprüfungen durch den Abwasserverband?
Ja. Der Abwasserverband ist berechtigt und verpflichtet, Kontrollen durchzuführen sowie Wartungs- und Entleerungsnachweise einzufordern.
Dürfen chemische Reinigungs-, Desinfektions- oder Spezialreinigungsmittel eingeleitet werden?
Nur in haushaltsüblichen Mengen. Gewerbliche oder konzentrierte Reinigungschemikalien können genehmigungspflichtig oder unzulässig sein. Im Zweifel ist vorab Rücksprache mit dem Abwasserverband zu halten.
Was ist bei Störungen oder unkontrollierten Abwasseraustritten zu beachten?
Störungen, Havarien oder unkontrollierte Abwasseraustritte sind unverzüglich dem Abwasserverband zu melden. Eigenmächtige Einleitungen oder das Verdünnen von Abwasser sind unzulässig. Notfallkontakte finden Sie unter dem Menüpunkt Notfall- und Störungsmeldung.
Was gilt bei Verkauf oder Eigentümerwechsel einer Liegenschaft?
Ein Eigentümerwechsel ist dem Abwasserverband zu melden. Zustimmungen und Auflagen gehen nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über und können neu geprüft werden.
Besteht Bestandsschutz für bestehende oder ältere Abwassereinleitungen?
Nicht automatisch. Bestehende Einleitungen können überprüft werden, insbesondere wenn keine nachvollziehbare Zustimmung vorliegt, sich gesetzliche Anforderungen geändert haben oder Probleme im Kanal oder in der Kläranlage auftreten.
Wer haftet bei Schäden an der Kanalisation oder der Kläranlage?
Der Einleiter haftet für Schäden, die durch unzulässige oder nicht genehmigte Abwassereinleitungen verursacht werden, einschließlich Folgeschäden und Sanierungskosten.
Ist zusätzlich zur Zustimmung des Abwasserverbandes eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich?
Das kann der Fall sein. Für bestimmte Abwasserherkunftsbereiche oder bei Überschreitung von Schwellenwerten gefährlicher Abwasserinhaltsstoffe ist zusätzlich eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich. Dies wird im Einzelfall geprüft.
Was passiert bei unzulässigen oder nicht genehmigten Abwassereinleitungen?
Unzulässige Einleitungen können zu Auflagen, Nachrüstpflichten, Verwaltungsstrafen oder im Extremfall zur Untersagung der Abwassereinleitung führen.
Was passiert, wenn erforderliche Unterlagen oder Nachweise nicht vorgelegt werden?
Die Vorlage aller notwendigen Unterlagen ist eine gesetzliche Verpflichtung. Bei Nichterfüllung können Strafen gemäß Tiroler Kanalisationsgesetz und Wasserrechtsgesetz verhängt werden.
Abwasserverband AIZ - Achental, Inntal, Zillertal Strass im Zillertal 150 6261 Strass im Zillertal
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:45 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Anlieferung-Öffnungszeiten
Fäkalannahme 07:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 16:15 Uhr
Freitag 07:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
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